
Hallo, ich habe da mal paar Fragen ...
Frage:Was ist denn Berufsschule überhaupt?
Antwort: Nach vielen Jahren in einer allgemeinbildenden Schule wird sich jeder eine berufliche Richtung für seine Zukunft ausgesucht haben. Also wählt man eine Berufsschule, wo man neben allgemeinbildenden Inhalten, zum Beispiel aus Wirtschaft und Politik, sehr viele berufliche Inhalte, also berufsspezifische Arbeiten kennenlernt.
Frage: Wer muss eigentlich in eine Berufsschule gehen?
Antwort: Die Frage sollte man so eigentlich nicht stellen. Besser wäre die Frage: 'Wer darf in eine Berufsschule gehen?'. Aber dennoch kann die Frage nach dem 'muss' beantwortet werden.
Wer eine allgemeinbildende Schule durchlaufen hat und noch keine 18 Jahre alt ist, ist weiterhin schulpflichtig. Er ist also verpflichtet, weiterhin eine Schule zu besuchen. Das kann zum Beispiel ein Gymnasium, eine Fachoberschule - oder eben eine Berufsschule sein!
Frage: Und wer schon 18 Jahre alt oder älter ist?
Antwort: Der hat immer noch das Recht in die Berufsschule zu kommen - ABER: Wer zum Beginn der berufsschulischen Ausbildung noch keine 18 Jahre alt war, ist weiterhin verpflichtet, die Berufsschule bis zu seinem Abschluss zu besuchen und wer in der Berufsschule angemeldet ist, hat generell die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
Frage: Welche Möglichkeiten gibt es für den Besuch der Berufsschule und wie ist das mit der Anmeldung?
Antwort: Am besten, man findet einen Betrieb, eine Firma, ein Büro, ein Amt oder ähnliches oder ein außerbetriebliches Ausbildungszentrum. Hier wird ein Ausbildungverhältnis abgeschlossen. Der Ausbilder meldet den zukünftigen Auszubildenden für die Berufsschule an. Es ist eine duale Ausbildung, d.h. die Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb, die Theorie erfährt man in unserem Haus in Form von Blockunterricht. Welche Berufe es in unserem Haus gibt, ist auf der Webseite unter ::: Allgemeines ::: zu finden und die speziellen Inhalte, wie Fächer, Dauer, Prüfungen, Termine usw. stehen demnächst unter den einzelnen Berufen.
Frage: Und wenn ich keinen Betrieb - oder so - finden konnte?
Antwort: Das passiert heutzutage vielen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, mit denen man auf alle Fälle schlauer gemacht wird und man seine Bewerbungschancen für die Zukunft deutlich verbessern kann. Zum einen kann man ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) besuchen. Hierfür sollte man den Hauptschulabschluss besitzen. Das Jahr bietet Unterricht zu einem Berufsbereich oder zu einer Berufsgruppe - bei uns gibt es das BGJ für Bautechnik.
Frage: Und wenn ich noch keinen Hauptschulabschluss besitze?
Antwort: In einem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wird in einem Schuljahr Vollzeitunterricht so viel angeboten, dass man den Hauptschulabschluss erreichen kann. Darüber hinaus lernt man Dinge für einen möglichen späteren Berufseinstieg; bei uns gibt es das BVJ in der festgelegten Kombination Farbtechnik/Drucktechnik oder auch Bautechnik/Farbtechnik.
Für das BGJ und das BVJ muss man sich selber in der Berufsschule bewerben!
Wer von den drei oben genannten Möglichkeiten ausgeschlossen ist und auch keine weiterführende allgemeinbildende Schule besucht, muss sich dennoch an einer Berufsschule anmelden, wenn er noch schulpflichtig ist. Er wird am Berufsschulunterricht eines ausgewählten Berufes teilnehmen und für seine berufliche Entwicklung gewiss auch Nutzen daraus ziehen können.
Frage: Und welche Berufsschule ist für mich die richtige?
Antwort: Hierzu sollte man über seine zukünftigen Berufsabsichten nachdenken. Der richtige Schulstandort wird je nach Wohnort oder Beruf oder Ausbildungbetrieb auzuwählen sein.
Für weiter Auskünfte, z.B. über Zensuren, Unterrichtszeiten, Prüfungen, Schulwechselmöglichkeiten, Praktika u.v.m. sind die gesetzlichen Unterlagen zu studieren oder erfragen Sie Details in unserem Haus telefonisch oder nutzen Sie die Möglichkeit unseres Kontaktformulares.
Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen: Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG 14.07.2004), Berufsbildungsgesetz (BBiG 23.03.2005), Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz (SächsBBiGAVO 19.06.2006), Schulordnung Berufsschule (BSO 21.08.2006) und andere (Datenschutz, Prüfungsordnungen für die Berufe ...)
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